Elterngeld und ElterngeldPlus: Unterschiede und Anwendung

Elterngeld und ElterngeldPlus: Unterschiede und Anwendung

Elterngeld: Definition, Berechnung und Auszahlung

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, der durch die reduzierte oder wegfallende Erwerbstätigkeit entsteht. Um Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag stellen. Dieser kann direkt bei der zuständigen Elterngeldstelle oder online eingereicht werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da das Elterngeld ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt wird.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Es beträgt in der Regel 67 Prozent dieses Einkommens, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei beide Elternteile Anspruch darauf haben. Während dieser Zeit können die Eltern entweder gemeinsam oder abwechselnd in Elternzeit gehen. Das Elterngeld wird monatlich ausgezahlt und kann in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.

ElterngeldPlus: Voraussetzungen, Antragsverfahren und Besonderheiten

Das ElterngeldPlus ist eine Erweiterung des Elterngeldes, mit dem flexiblere Arbeitsmodelle während der Elternzeit ermöglicht werden sollen. Es richtet sich insbesondere an Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Um ElterngeldPlus zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss mindestens einer der Elternteile in Teilzeit oder mit einer reduzierten Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem müssen beide Elternteile gemeinsam die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Der Antrag für ElterngeldPlus erfolgt ebenfalls bei der Elterngeldstelle oder online. Es gelten ähnliche Regelungen wie beim regulären Elterngeld. Die Höhe des ElterngeldPlus richtet sich jedoch nach dem gewählten Teilzeitumfang. Das ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate lang bezogen werden, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Bei einer reduzierten Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche beträgt die maximale Bezugsdauer des ElterngeldPlus 38 Monate.

Es ist wichtig zu beachten, dass das ElterngeldPlus nicht mit dem Basiselterngeld kombiniert werden kann. Eltern müssen sich daher für eine der beiden Varianten entscheiden. Zudem ist es möglich, während des Bezugs von ElterngeldPlus in Vollzeit zu arbeiten, jedoch wird das Elterngeld in diesem Fall entsprechend gekürzt. Nach dem Ende des Bezugs von ElterngeldPlus kann weiterhin das reguläre Elterngeld für die restliche Zeit der Elternteil genutzt werden.