Führungszeugnis und Straftaten: Welche Delikte werden erfasst?

Führungszeugnis und Straftaten: Welche Delikte werden erfasst?

Was ist ein Führungszeugnis und welche Informationen enthält es?

Ein Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über etwaige Vorstrafen einer Person gibt. Es dient in erster Linie dazu, Arbeitgebern, Behörden oder Vereinen eine Orientierung über die Vertrauenswürdigkeit einer Person zu geben. Das Führungszeugnis kann beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder online beantragt werden.

Das Führungszeugnis enthält verschiedene Informationen über den Antragsteller. Dazu gehören in erster Linie persönliche Daten wie der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift. Des Weiteren werden auch Straftaten erfasst, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. In der Regel enthält das Führungszeugnis jedoch keine Vergehen, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden oder bei denen eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen verhängt wurde. Darüber hinaus werden auch bestimmte Berufsverbote und strafgerichtliche Maßregeln zur Besserung und Sicherung im Führungszeugnis vermerkt.

Welche Straftaten werden im Führungszeugnis erfasst?

Im Führungszeugnis werden unterschiedliche Straftaten erfasst, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Dazu zählen vor allem Vergehen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, sexuelle Straftaten, Urkundenfälschung, Drogenhandel oder Fahrerflucht. Auch Vergehen im Straßenverkehr, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, können im Führungszeugnis vermerkt sein.

Es ist zu beachten, dass das Führungszeugnis nicht alle Straftaten umfasst. Beispielsweise werden geringfügige Delikte wie Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen das Steuerrecht nicht im Führungszeugnis aufgeführt. Auch reine Verwarnungen oder Ermahnungen bleiben in der Regel unberücksichtigt. Das Führungszeugnis gibt somit lediglich einen Überblick über schwerwiegendere Straftaten, die für eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit relevant sein können.

Führungszeugnis beantragen: Wie funktioniert es?

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die persönliche Beantragung beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Hierbei muss ein Antragsformular ausgefüllt und der Antragsteller muss seine Identität durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments nachweisen. Alternativ kann das Führungszeugnis auch online beantragt werden. Hierfür ist eine Registrierung auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz erforderlich. Nach der erfolgreichen Registrierung kann der Antrag online ausgefüllt und bezahlt werden. Das Führungszeugnis wird dann per Post an die angegebene Adresse versendet.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Führungszeugnis nicht automatisch ausgestellt wird, sondern nur auf Antrag. Die Kosten für das Führungszeugnis variieren je nach Art des Antrags und der Anzahl der beantragten Ausfertigungen. In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags einige Tage, sodass rechtzeitig vor einem geplanten Vorstellungsgespräch, Behördenbesuch oder Vereinsbeitritt ein Antrag gestellt werden sollte.