Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Überblick: Was ist ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und Auskunft über die strafrechtlichen Vermerke einer Person gibt. Es wird auch oft als „polizeiliches Führungszeugnis“ bezeichnet, obwohl es nicht von der Polizei, sondern von der Justizverwaltung ausgestellt wird. Das Führungszeugnis listet bestimmte Einträge aus dem Bundeszentralregister auf, zu denen vor allem Verurteilungen wegen Straftaten gehören. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, wie das private Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einem Arbeitgeber oder einer anderen privaten Stelle dient, und das behördliche Führungszeugnis, das bei der Beantragung bestimmter Lizenzen oder bei der Übernahme bestimmter ehrenamtlicher oder beruflicher Tätigkeiten verlangt wird.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann aus mehreren Gründen erforderlich sein, beispielsweise für die Einstellung in bestimmten Berufen, die eine hohe Vertrauenswürdigkeit erfordern, wie im Bildungssektor oder in der Kinder- und Jugendbetreuung, bei der Beantragung von Lizenzen oder auch bei der Adoption von Kindern. Das Dokument dient dazu, dem Anfordernden einen offiziellen Nachweis über das Fehlen (oder Vorhandensein) von Einträgen im strafrechtlichen Register der antragstellenden Person zu liefern.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Führungszeugnis nicht alle strafrechtlichen Vermerke einer Person enthält. Bestimmte Einträge werden nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist aus dem Zeugnis entfernt oder erscheinen gar nicht erst darin, je nach Art der Verurteilung und der Schwere des Delikts. Das Führungszeugnis spielt eine zentrale Rolle im Rahmen der persönlichen und beruflichen Integritätsprüfung und ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere von schutzbedürftigen Gruppen.

Vorbereitung: Welche Unterlagen werden benötigt?

Bevor Sie ein Führungszeugnis beantragen, ist es wichtig, dass Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen vertraut machen. Die genaue Liste der benötigten Dokumente kann je nach Art des Führungszeugnisses und der Art der Beantragung (online oder persönlich) variieren. Hier ist eine grundlegende Übersicht der Dokumente, die Sie typischerweise benötigen:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung müssen Sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorlegen. Dies dient dem Nachweis Ihrer Identität gegenüber der Behörde, die das Führungszeugnis ausstellt.
  2. Meldebescheinigung: In einigen Fällen kann zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich sein, insbesondere wenn der Antrag nicht am Hauptwohnsitz gestellt wird.
  3. Antragsformular: Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde) beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Dieses Formular ist direkt vor Ort erhältlich oder kann teilweise auch online heruntergeladen werden.
  4. Nachweis des Verwendungszwecks: Für bestimmte Arten von Führungszeugnissen, insbesondere das behördliche Führungszeugnis, kann ein Nachweis über den Verwendungszweck erforderlich sein. Dies bedeutet, dass Sie belegen müssen, warum Sie das Führungszeugnis benötigen, beispielsweise durch ein Schreiben der anfordernden Stelle.

5. Zahlungsmittel für die Gebühr: Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist in der Regel gebührenpflichtig. Stellen Sie sicher, dass Sie ein geeignetes Zahlungsmittel (z.B. Bargeld, EC-Karte) dabei haben, um die Gebühr direkt bei der Beantragung zu begleichen.

Für die Online-Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz benötigen Sie zusätzlich:

  • einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie
  • ein Kartenlesegerät oder ein anderes kompatibles Gerät**, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können.

Die genauen Anforderungen und der Prozess können je nach Gemeinde und spezifischer Situation variieren. Es ist daher ratsam, sich vor der Beantragung direkt bei der zuständigen Stelle oder auf deren Webseite über die aktuellen Anforderungen und den Ablauf zu informieren.

Antragsstellung: Online vs. Persönlich

Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann auf zwei Wegen erfolgen: online oder persönlich. Jede Methode hat ihre eigenen Voraussetzungen und Schritte, die befolgt werden müssen. Hier ist ein Überblick über beide Verfahren:

Persönliche Beantragung

  1. Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben, wie in der vorherigen Anleitung beschrieben.
  2. Behörde aufsuchen: Gehen Sie zur zuständigen Behörde, in der Regel das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde. Dort finden Sie das Antragsformular, das ausgefüllt werden muss.
  3. Identitätsnachweis und Unterlagen vorlegen: Zeigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, um Ihre Identität nachzuweisen, und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  4. Gebühr bezahlen: Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist gebührenpflichtig. Die Gebühr muss in der Regel zum Zeitpunkt der Antragstellung entrichtet werden.
  5. Antrag einreichen: Nachdem alle Unterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt wurde, reichen Sie den Antrag offiziell ein. Die Behörde leitet diesen dann an das Bundesamt für Justiz zur Bearbeitung weiter.

Online-Beantragung

  1. Voraussetzungen prüfen: Für die Online-Beantragung benötigen Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein kompatibles Lesegerät oder Smartphone.
  2. Online-Portal besuchen: Rufen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Justiz auf. Dort finden Sie den Bereich zur Beantragung des Führungszeugnisses.
  3. Identifikation durchführen: Nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises, um sich sicher im System zu identifizieren.
  4. Antrag ausfüllen: Folgen Sie den Anweisungen auf der Webseite, um den Antrag digital auszufüllen. Geben Sie alle notwendigen Informationen ein und bestätigen Sie den Verwendungszweck.
  5. Gebühr online bezahlen: Die Gebühr für das Führungszeugnis kann direkt über das Online-Portal mittels der angebotenen Zahlungsmethoden entrichtet werden.
  6. Antrag abschicken: Nachdem Sie alle Schritte durchlaufen haben, überprüfen Sie Ihre Angaben und senden den Antrag elektronisch ab.

Vergleich und Wahl der Methode

Die Wahl zwischen der Online- und der persönlichen Beantragung hängt von Ihren individuellen Präferenzen und Möglichkeiten ab. Die Online-Beantragung bietet den Vorteil der Bequemlichkeit, da sie von zu Hause aus durchgeführt werden kann und oft schneller ist. Die persönliche Beantragung hingegen kann sinnvoll sein, wenn Sie kein geeignetes Lesegerät haben oder den direkten Kontakt bevorzugen. Unabhängig von der Methode ist das Ergebnis dasselbe: Sie erhalten ein offizielles Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz.

Gebühren: Kosten und Zahlungsmethoden

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist mit Kosten verbunden, die sowohl für die Online-Beantragung als auch für die persönliche Beantragung bei einer Behörde anfallen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren und die verfügbaren Zahlungsmethoden.

Kosten

  • Standardgebühr: Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr erhoben, die bundeseinheitlich festgelegt ist. Die Standardgebühr beträgt derzeit 13 Euro (Stand: April 2023). Diese Gebühr gilt sowohl für das private als auch für das behördliche Führungszeugnis.
  • Ermäßigungen und Befreiungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr möglich sein. Beispielsweise können ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Bedingungen eine Gebührenbefreiung beantragen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder auf den entsprechenden Webseiten über mögliche Gebührenermäßigungen zu informieren.

Zahlungsmethoden

  • Persönliche Beantragung:
    • Barzahlung: In den meisten Bürgerämtern oder Einwohnermeldeämtern können Sie die Gebühr bar bezahlen.
    • EC-Karte: Viele Behörden ermöglichen auch, die Gebühr mit einer EC-Karte zu begleichen. Die Verfügbarkeit dieser Option kann jedoch je nach Standort variieren.
  • Online-Beantragung:
    • Elektronische Zahlungsmethoden: Bei der Online-Beantragung des Führungszeugnisses können Sie die Gebühr direkt über das Online-Portal bezahlen. Hierbei werden in der Regel verschiedene elektronische Zahlungsmethoden angeboten, wie z.B. Kreditkarte, Giropay, Sofortüberweisung oder ähnliche Dienste.

Hinweise zur Zahlung

  • Quittung: Unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode erhalten Sie eine Quittung über die bezahlte Gebühr. Bewahren Sie diese Quittung sorgfältig auf, da sie als Nachweis der Zahlung dienen kann.
  • Keine Rückerstattung: Beachten Sie, dass die Gebühr auch dann entrichtet werden muss, wenn das Führungszeugnis keine Eintragungen enthält. Eine Rückerstattung der Gebühr bei einem „leeren“ Führungszeugnis ist nicht vorgesehen.

Die Gebührenregelung für das Führungszeugnis soll die Kosten der Verwaltung und Ausstellung des Dokuments decken und trägt dazu bei, den administrativen Aufwand zu finanzieren. Es ist wichtig, die Gebühr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereitzuhalten, um den Prozess ohne Verzögerungen abzuschließen.

Bearbeitungszeit: Wann und wie erhalten Sie Ihr Führungszeugnis?

Nachdem Sie Ihren Antrag auf ein Führungszeugnis eingereicht haben, ist die Bearbeitungszeit ein wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Diese Zeit kann variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Antragsmethode (online oder persönlich) und der aktuellen Arbeitslast der zuständigen Behörden. Hier ist, was Sie erwarten können:

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen nach Antragstellung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies eine Durchschnittsangabe ist und es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Insbesondere bei hohem Antragsaufkommen oder bei Verzögerungen im postalischen Versand kann die Bearbeitungszeit länger sein.

Einfluss der Antragsmethode

  • Online-Anträge können in manchen Fällen schneller bearbeitet werden als persönlich eingereichte Anträge, da der digitale Prozess einige administrative Schritte vereinfacht und beschleunigt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, online zu beantragen und Ihr Anliegen besonders dringend ist, könnte dies eine überlegenswerte Option sein.

Erhalt des Führungszeugnisses

  • Postalischer Versand: Unabhängig davon, ob Sie den Antrag online oder persönlich gestellt haben, wird das fertige Führungszeugnis in der Regel per Post direkt an die angegebene Adresse geschickt. Für private Führungszeugnisse ist dies die Adresse des Antragstellers. Behördliche Führungszeugnisse werden direkt an die anfordernde Behörde versandt.
  • Keine elektronische Zustellung: Derzeit ist es nicht möglich, das Führungszeugnis in elektronischer Form zu erhalten. Die Zustellung erfolgt ausschließlich in Papierform, um die Dokumentenechtheit und -sicherheit zu gewährleisten.

Tipps für eine schnelle Bearbeitung

  • Frühzeitig beantragen: Wenn Sie wissen, dass Sie ein Führungszeugnis für bestimmte Zwecke benötigen, warten Sie nicht bis zum letzten Moment mit der Beantragung. Die frühzeitige Einreichung gibt Ihnen einen Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
  • Verwendungszweck klar angeben: Insbesondere bei behördlichen Führungszeugnissen ist es wichtig, den genauen Verwendungszweck klar und deutlich anzugeben, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Indem Sie diese Hinweise beachten, können Sie dazu beitragen, dass der Prozess zur Erlangung Ihres Führungszeugnisses so reibungslos und schnell wie möglich verläuft.

Häufige Fragen und Probleme

Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses können verschiedene Fragen und Probleme auftreten. Um Ihnen zu helfen, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, finden Sie hier Antworten auf einige häufig gestellte Fragen sowie Tipps zur Lösung gängiger Probleme.

1. Was kann ich tun, wenn mein Führungszeugnis nicht ankommt?

  • Wartezeit überprüfen: Stellen Sie zunächst sicher, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen bereits verstrichen ist. Beachten Sie, dass es in manchen Fällen zu Verzögerungen kommen kann.
  • Kontakt mit der Behörde aufnehmen: Wenn die Bearbeitungszeit deutlich überschritten ist, wenden Sie sich an das Bürgeramt, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, oder direkt an das Bundesamt für Justiz. Halten Sie Ihre Antragsnummer oder andere relevante Informationen bereit, um die Nachverfolgung zu erleichtern.

2. Was passiert, wenn Fehler im Führungszeugnis stehen?

  • Fehler sofort melden: Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fehler in Ihrem Führungszeugnis feststellen, kontaktieren Sie umgehend das Bundesamt für Justiz. In der Regel ist ein formloser Antrag auf Berichtigung zusammen mit dem fehlerhaften Führungszeugnis einzureichen.
  • Berichtigung: Nach Überprüfung der Angaben wird das Amt eine Berichtigung vornehmen und Ihnen ein neues, korrigiertes Führungszeugnis zukommen lassen.

3. Kann ich ein Führungszeugnis für eine andere Person beantragen?

  • Grundsatz der Eigenbeantragung: In der Regel muss das Führungszeugnis von der Person selbst beantragt werden, auf die sich die Auskunft bezieht. Dies dient dem Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre.
  • Ausnahmen: In bestimmten Fällen, z.B. bei gesetzlichen Vertretungen, können Führungszeugnisse für andere Personen beantragt werden. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Vollmacht oder ein Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlich.

4. Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

  • Keine feste Gültigkeitsdauer: Ein Führungszeugnis hat kein explizites Ablaufdatum. Die Gültigkeit wird vielmehr von der anfordernden Stelle festgelegt. Viele Organisationen verlangen jedoch, dass das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate ist, um sicherzustellen, dass es die aktuellsten Informationen enthält.

5. Wie kann ich ein Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen?

  • Für Deutsche im Ausland: Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, können ein Führungszeugnis entweder über die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat oder direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
  • Online-Beantragung: Die Online-Beantragung steht auch Personen im Ausland zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen (neuer Personalausweis mit eID-Funktion und entsprechendes Lesegerät) erfüllt sind.

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die häufigsten Fragen und Probleme im Kontext der Beantragung eines Führungszeugnisses zu lösen. Sollten Sie weitere spezifische Fragen haben, ist es ratsam, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.